Auskunft über Kaution
Hallo,
ich bat meine Vermieter Auskunft über den Verbleib meiner Kaution zu geben und setzte ihm eine Frist.
Er sagt jedoch nur, dass er die Kaution nicht für private Zwecke verwendet habe und das ich mich damit begnügen solle.
Habe ich unter diesem Umständen ein Recht die nächsten 2 Kaltmieten zurückzuhalten (das würde der Kaution entsprechen) wenn ich demnächst ausziehe?
Danke für alle Antworte =)
Gruß
Manu
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