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Alt 03.05.2011, 08:16
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung Altbau - Denkmalschutz

Kann es sein, dass diese Hausverwaltung von stümperhaften Laien betrieben wird? Mieterhöhungen für Wohnungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die in Ihrem Fall noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen sind.

Lesen Sie bitte in diesem Lexikon unter "M" wie Miete, warum dieses Mieterhöhungsverlangen so nicht durchgezogen werden kann:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm
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