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Alt 04.05.2011, 08:06
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung Altbau - Denkmalschutz

Zitat:
Zitat von Snowfire Beitrag anzeigen

kann man die denn so einfach die wohnung kündigen

Nein! Für die Kündigung einer Wohnung (nicht der fristlosen) gibt es für den Vermieter nur 3 Möglichkeiten. Die sind aber in disem Fall nicht zu erkennen:

Lesen Sie bitte selbst:

Kündigungsgründe:
Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung nachweisen können (§ 573 Abs 1 BGB). Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters kann in den folgenden 3 Fällen bestehen. Diese vom Gesetz vorgegebene Liste ist abschließend. Andere Gründe sind gesetzlich nicht vorgesehen. Danach kann der Vermieter kündigen, wenn......

· der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat § 573 Abs II Nr. 1 BGB Einzelheiten dazu siehe >>> Pflichtverletzung
· er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Eigenbedarf
· er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Verwertungskündigung.


http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_mehrfamhs.htm
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