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Alt 20.02.2009, 08:02
Alexander Alexander ist offline
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Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 1
Standard Volle Kostenübernahme für Schönheitsreperaturen?

Hallo

ich hab 15 Monate in einer 2 Raum Wohnung gewohnt. Fristgerecht gekündigt.
Bei der Abnahme der Wohnung wurden diverse Mängel festgestellt.
(Dübellöcher mussten neu gemacht werden, Teppich gereinigt, Liefern und Austausch des WC Sitzes, Reinigung Lüfter BAd, und viele andere kleine Sachen noch)

Meine Frage.

Muss ich nach 15 Monaten den kompletten Preis bezahlen für die Schönheitsreperaturen? Oder nur ein gewisser Prozentsatz?

Und obwohl der Teppich bei meinem Einzug schon schmutzig soll ich die Reinigung bezahlen. Obwohl die Flecken bei Einzug protokolliert wurden. NUR
die genaue Lage der Flecken nicht.

Danke.



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