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Alt 06.05.2011, 12:54
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Wenn dieser Mietvertrag mit der Verlängerungsklausel mit Ihnen individuell vereinbart wurde, also nicht nur das Mietvertragsformular ausgefüllt wurde, dann hat er noch Gültigkeit.

Wennes aber ein typischer Formularvertrag ist, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Mieter generell 3 Monate. Für den Vermieter gestaffelt 3 bis 9 Monate.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ngsklausel.htm

Wobei der Vermieter eigentlich nur wenige Möglichkeiten hat, das Mietverhältnis aufzulösen: Eigenbedarf, Verfehlungen des Mieters, Abriss des Hauses, etc.
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