Diese Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten, wie sie klingt:
Verschiedene Rechtsprechungen zum Thema Grillen
Wenn der Vermieter einen guten Grund hat das Grillen nun zu untersagen, dann ist diesem Folge zu leisten. Wenn man es nun auf einen Streit ankommen lässt, dann ist durchaus möglich, dass ein weiteres Urteil hinzukommt.
Generell hat man mal als Faustregel gesagt: Das Grillen ist bei geeignetem Balkon mit einem Elektrogrill erlaubt. Dies gilt jedoch nicht immer.
Sie sollten hier ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Mietrecht Einfach