Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 11.05.2011, 00:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!

Bevor iuch hier eine Aussage zu treffe bitte ich Sie noch einmal gründlich den Mietvertrag auf Ausschlussklauseln zur Kündigung zu prüfen!

Sollten Sie diesbezüglich nichts finden, dann gelten 3 Monate Kündigungsfrist, abzüglich 3 Tage Postweg.

Wenn Sie nächstmöglich kündigen wollen, sollte die Kündigung also spätestens am 03.06.2011 (umso früher losgeschickt, umso besser) zugestellt sein und auf den 31.08.2011 lauten.

Wann die Vermieterin die Kündigung lesen kann ist uninteressant, sobald diese z.B. per Einschreiben verschickt wird. Sie gilt als zugestellt laut Rückschein und bedarf auch keiner Zustimmung! Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten