Bevor iuch hier eine Aussage zu treffe bitte ich Sie noch einmal gründlich den Mietvertrag auf Ausschlussklauseln zur Kündigung zu
prüfen!
Sollten Sie diesbezüglich nichts finden, dann gelten 3 Monate Kündigungsfrist, abzüglich 3 Tage Postweg.
Wenn Sie nächstmöglich kündigen wollen, sollte die Kündigung also spätestens am 03.06.2011 (umso früher losgeschickt, umso besser) zugestellt sein und auf den 31.08.2011 lauten.
Wann die Vermieterin die Kündigung lesen kann ist uninteressant, sobald diese z.B. per Einschreiben verschickt wird. Sie gilt als zugestellt laut Rückschein und bedarf auch keiner Zustimmung! Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach