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Alt 11.05.2011, 11:42
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!

Da muss ich meinem Vorredner ganz heftig widersprechen.

Die Kündigung einer Wohnung sollte in Ihrem Fall nur per Einwurfeinschreiben erfolgen, niemals per Übergabe-, oder Rückschein. Die beiden letzteren gelten erst als zugestellt, wenn eine Unterschrift des Vermieters vorliegt. Und das ist wohl unmöglich, wenn dieser im Urlaub ist.

Beim einfachen und preiswerteren Einwurfeinschreiben (so muss es auch auf dem Umschlag benannt sein), quittert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und damit gilt dieser Brief als zugestellt. Da hilft es dem Vermieter auch nicht, wenn er sagt, er war in Urlaub, denn für den Fall hätte er vorsorgen müssen, dass ihn wichtige Post auch erreicht.

Also Kündigung am besten so schnell wie möglich auf den Weg schicken und zum 31. August ausziehen. Eine Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter bedarf es nicht, nur sollte man rechtzeitig einen Termin für die Übergabe der Wohnung/der Schlüssel vereinbaren.
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