AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
Da hast du recht.
Ich habe zwar an den Urlaub des Vermieters gedacht, aber nicht an den zu unterzeichnenden Rückschein! Somit schließe ich mich deinen Ausführungen zur Übermittlungsart der Kündigung natürlich an!
Mietrecht Einfach
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