Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 11.05.2011, 22:41
onkel leo onkel leo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 1
Standard Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?

Liebe Leute,

ich habe die Foren durchsucht und keine Erfahrungen zu dieser Frage gefunden, daher stelle ich sie hier:

Wie stellt man die "objektive" Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen (bei Auszug) fest?

Ich war bereits bei einer Rechtsberatung, und die relevanten Klauseln in meinem Vertrag sind (nach Auffassung des Rechtsanwaltes beim MieterVerein) gültig. Ich wohne seit etwas über 2 Jahren in dieser Wohnung, die vom Vormietern frisch gestrichen wurde. Nach meiner Auffassung ist sie jetzt aber noch nicht Reparaturbedürftig, sprich: die Wände sind noch Weiss, keine Risse in der Tapete, usw. An ein paar Stellen ist Lack vom Fußboden abgeplatz, das würde ich natürlich ausbessern.

Wie stelle ich aber fest, ob ich streichen muss? Mein Vermieter (eine Hausverwaltung) hat mir in ihrem Bestätigungsbrief meiner Kündigung mitgeteilt, die Wohnung muss renoviert übergeben werden. Das lässt schon ahnen, wie sie drauf sind.

Also nochmal die konkrete Frage: Wie kann man den "objektiven" Renovierungsbedarf feststellen? Soll ich ein Gutachter heranziehen (Malermeister)? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Über Eure Antworten und mögliche Erfahrungsberichte freut sich

Leo K.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen