AW: Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?
Da es keine genormten Kriterien in dieser Richtung gibt, steht Ihre Meinung vielleicht im Gegensatz zu der des Vermieters. Vorab einen Gutachter einzuspannen, dürfte wohl an der Kostenfrage scheitern (da können Sie auch einen Maler engagieren).
D.h., man muss die Sache auf sich zukommen lassen und erst dann entscheiden, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.
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