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Alt 12.05.2011, 12:08
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Generell gilt:

Die Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung geben den Ausschlag! Sind hier zu bestimmten Tatbeständen keine Regelungen getroffen, hat meist der Vermieter das letzte Wort.

Zum Auto: Warum wird es mit dem Auspuff nicht einfach zur Straßenseite und der Motorhaube zur Hauswand abgestelt?

Zur Nutzung der Grünfläche: Bitte im Mietvertrag prüfen, ob diese Bestandteil ist. Wenn ja, dürfen die Kinder da spielen, wenn nicht, dann ist es der gute Wille des Vermieters, der den Ausschlag gibt. Dann dürfen in der Nebenkosten Abrechnung aber auch keine Kosten zur Grünpflege enthalten sein!

Das mit dem Fluchtweg ist echt affig ... Dafür gibt es meines Kenntnisstandes nach keine vorgeschriebene Breite ... es sollte aber auch nichts im Weg stehen!

Empfehlen Sie Ihrem Freund das Fahrrad entweder mit in die Wohnung zu nehmen oder sicher in der näheren Umgebung abzustellen, wo es geduldet wird.

Auf einen Anwalt können Sie hier vermutlich verzichten, da die Vermieterin scheinbar einfach einen an der Pfanne hat. Wenn Sie Ihre Bemängelungen befolgen, kommen vermutlich bald die nächsten ... Sie können mitspielen oder umziehen ...


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