Hallo,
vielleicht hast du diesen Artikel hier überlesen:
Mietvertrag - Rechte von Mieter und Vermieter
"Zu den Bestimmungen, die auch nicht durch einen Vertrag auszuhebeln sind, gehören:
» das Recht auf Mietminderung
» das Recht auf Mängelbeseitigung
» die Verzinsung und Begrenzung der Kaution
» der Kündigungsschutz
»
das Verbot, eine Vertragsstrafe zu verhängen, etwa bei Auszug innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss"
Lieben Gruß