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Alt 24.12.2007, 10:37
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

vielleicht hast du diesen Artikel hier überlesen:
Mietvertrag - Rechte von Mieter und Vermieter

"Zu den Bestimmungen, die auch nicht durch einen Vertrag auszuhebeln sind, gehören:
» das Recht auf Mietminderung
» das Recht auf Mängelbeseitigung
» die Verzinsung und Begrenzung der Kaution
» der Kündigungsschutz
» das Verbot, eine Vertragsstrafe zu verhängen, etwa bei Auszug innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss"


Lieben Gruß
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