Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.05.2011, 20:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter unbekannt verzogen

Schwierige Frage:
Wie lange ist die Vermieterin denn schon unbekannt verzogen?
Kommt die Miete zurück, weil das Konto geschlossen wurde?
Kommen die Briefe zurück oder erhalten Sie nur keine Antwort?

Die Vermieterin sollte eigentlich selbstständig auf die Idee kommen einen Umzug mitzuteilen. Spätestens wenn Sie eine Miete einbehalten wird sicher Ihr Telefon klingeln. Dieses Verfahren ist natürlich nicht ratsam, da Mietrückstand auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

Wenn das Zeitfenster noch nicht allzu groß ist, empfehle ich Ihnen noch ein wenig zu warten, solange keine Mängel vorliegen. Vielleicht kann auch ein Bürgerbüro in der alten Stadt der Vermieterin Auskunft erteilen?

Vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee.



Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten