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Alt 20.05.2011, 11:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Viel Schimmel im Bad

Eine Mängelanzeige verfassen Sie schriftlich. In dieser sollten alle Mängel der Wohnung aufgelistet sein und am Ende wird dem Vermieter eine realistische Frist zur Beseitigung aufgegeben. Diese sollten Sie beweisbar an den Vermieter übersenden.

Die weiteren Handlungswege wird Ihnen dann der Mieterverein mitteilen können.

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