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Alt 21.05.2011, 14:07
mietman2011 mietman2011 ist offline
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Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 2
Standard Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Hallo,
kann einem Mieter gekündigt werden, der wegen einer Krebserkrankung zu 50% behindert ist?
Ist ein Widerspruch in so einem Fall erfolgreich?
Es ist klar, dass das das Gericht entscheiden muss. Gibt es aber auch andere Erfahrungen, in denen beschrieben wird, dass ein Gericht von vornherein eine Klage nicht zulassen würden?

mfg



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