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Alt 21.05.2011, 19:25
mietman2011 mietman2011 ist offline
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Standard AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung

Das habe ich ja oben geschrieben, dass das die Gerichte entscheiden müssen, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gesammelt zu diesem Thema?

mfg
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