AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
Personen, die damit Erfahrungen gesammelt haben, finden Sie eher in Sozialhilfe-Foren, bei den Sozialverbänden (VdK) oder in entsprechenden Selbsthilfegruppen.
Aber letztendlich entscheidet immer ein Gericht und diesen Weg sollten Sie dann mit einem Anwalt für Sozialrecht beschreiten.
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