Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.05.2011, 23:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel?

Wenn der Vermieter die Maßnahme als Modernisierung ankündigt ist dies durchaus legitim. Hierbei sind jedoch gewisse Vorschriften zu beachten, insbesondere für die Modernisierung und die Mieterhöhung nach der Modernisierung.

Lesen Sie dazu bitte hier:
Die Modernisierung
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung

Und die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Regel auch kein Problem, solange gewisse Kappungsgrenzen eingehalten werden:
Dazu finden Sie mehr im Thema: Mieterhöhung


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten