Wenn der Vermieter die Maßnahme als Modernisierung ankündigt ist dies durchaus legitim. Hierbei sind jedoch gewisse Vorschriften zu beachten, insbesondere für die Modernisierung und die Mieterhöhung nach der Modernisierung.
Lesen Sie dazu bitte hier:
Die Modernisierung
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Und die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Regel auch kein Problem, solange gewisse Kappungsgrenzen eingehalten werden:
Dazu finden Sie mehr im Thema:
Mieterhöhung
Mietrecht Einfach