Was muss gezahlt werden?
Hallo,
meine liebe Frau hatte vor ca. 3 Jahren (bevor wir uns kannten) eine schlechte Phase und hat unteranderem ihre Miete nur unregelmäßig gezahlt. Jetzt kommt von dem ehemaligen Mieter eine Forderung (zusammengestellt durch eine Anwältin) über ca. 850 Euro. Jedoch gab es zum Zeitpunkt des Auszugs ein Gespräch zwischen meiner Frau und der Vermieterin in dem im Einverständnis ausgerechnet wurde, dass noch eine Forderung von ca. 130 Euro bestünde (welche meine Frau aus Vergesslichkeit, Trotz oder warum auch immer ebenfalls nicht gezahlt hat) und dann keine weiteren Forderungen mehr offen seien. Aus diesem Gespräch ging eine Aufstellung der Berechnung hervor welche von der Vermieterin vorgenommen wurde. Ist diese mündliche Vereinbarung rechtskräftig und macht jede weitere Forderung (über diese 130 Euro hinausgehend) nichtig oder müssen die Versäumten Mietzahlungen getätigt werden? Ich selbe denke JA! Ich würde mich jedoch über fackundige Antworten freuen und kann auf dämlich KOmmentare verzichten...dafür schoneinmal DANKE.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|