Zitat:
Zitat von marius
Ist diese mündliche Vereinbarung rechtskräftig
Nein, natürlich nicht!
müssen die Versäumten Mietzahlungen getätigt werden?
Wenn die Exvermieterin die Nichtzahlung der Mieten moniert und Ihre Frau die Zahlung nicht beweisen kann, dann sollte schnellstens bezahlt werden, bevor noch Gerichtskosten dazu addiert werden.
Ich selbe denke JA! Ich würde mich jedoch über fackundige Antworten freuen und kann auf dämlich KOmmentare verzichten...dafür schoneinmal DANKE.
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