AW: Was muss gezahlt werden?
Mit geht es eigentlich eher um die Frage der Übernahme der Anwaltskosten von 150 Euro.
Aber nocheinmal: Die Vermieterin hat in dem besagten Gespräch eindeutig gesagt, dass nur noch Forderungen in Höhe von ca. 130 offen sind und dies auch schriftlich dargelegt. Was ist jetzt rechtsgültig? Die Forderungen der Anwältin oder die ursprüngliche der Vermieterin??
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