AW: Verlassen der Wohnung nach Kündigung
werfen sie einen genauen blick in ihren mietvertrag.
die meisten schönheitsreparaturklauseln, wie sie 1999 verfasst wurden, sind heute ungültig (sogenannte "starre fristenregelung").
sollte ihre klausel in der ungültigen form verfasst worden sein, ist damit die gesamte klausel ungültig - sie müssen dann garnichts renovieren, sondern nur die wohnung unbeschädigt und besenrein übergeben.
klären sie die gültigkeit ihrer schönheitsreparaturklausel.
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