Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 06.06.2011, 14:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel

Beweise können alles sein, was der Aufklärung des Sachverhaltes dient.

Derjenige, der Geld von Ihnen haben möchte, also der Vermieter, ist jedoch in der Beweispflicht. Das heisst, er muss Ihnen Nachweisen, dass Sie den Schaden durch ein Fehlverhalten verursacht haben.

Und dies scheint Ihren Schilderungen nach ja nicht möglich.

Also nicht zahlen und dem Vermieter schriftlich beweisbar mitteilen, dass Sie die Zahlung nicht leisten. Bitte dazu begründen warum!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten