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Alt 08.06.2011, 11:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung zwecks nicht repariertem Wasserschaden

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung kürzer als mit der gesetzlichen Frist kündigen wollen, benötigen Sie ein Attest des Amtsarztes.

Alles andere ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
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