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Alt 08.06.2011, 17:57
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Ausserordentliche Kündigung durch Mieter

Auch für diesen Mietvertrag gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Einzige Ausnahme, es bestünde eine individuelle (nicht formularmäßige) Vereinbarung über die Kündigungsfristen.

Die längeren Fristen haben nur noch für den Vermieter Bestand. Eine Kündigung wegen einer Mieterhöhung hätten Sie auch. Aber diese Möglichkeit hätte Ihr Vermieter in dem Mieterhöhungsverlangen von sich aus anbieten müssen:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite181.htm

Geändert von Regenmacher (08.06.2011 um 18:00 Uhr)
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