Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.06.2011, 15:43
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Eigenbedarf bei Mehrfamilienhaus (wer muß raus?)

Zitat:
Zitat von FamilySoft Beitrag anzeigen
Laut Vermieter Aussage für die Fremdvermietete Wohnung:
''Mieter X ist nicht betroffen da er 5 Jahresvertrag hat.''

Wenn der einen 5 Jahrs Vertrag hat, dann ist es entweder ein Zeitmietvertrag, oder einer mit Kündigungsausschluß. Und solche Verträge müssen vom Vermieter eingehalten werden.

Frage:
Wer muss in diesem Fall Raus?

Der Mieter mit unbefristetem Mietvertrag.

Wer ist auf Härtefall betroffen?

Das kann kein Forum sondern nur ein Gericht entscheiden.

Hat der Mieter der seit langem da wohnt überhaupt kein wohnrecht als über den Andern Mieter?

Ein Wohn- oder Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm

unter E wie Eigenbedarf
Mit Zitat antworten