Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 21.06.2011, 15:38
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: befristeter mietvertrag ohne verlängerung- fristgerechte kündigung

Zitat:
Zitat von zimtstrudel Beitrag anzeigen
mein mietvertrag war auf ein jahr befristet. bis zum 01.12.10, mündlich wurde der mietvertrag verlängert ( ungefähr so: passt, von mir aus könnt ihr weiter hier wohnen)

Haben Sie denn überhaupt einen Mietvertrag schriftlich abgeschlossen? Wenn ja, dann würde mich interessieren, mit welchen Worten die Befristung ausgesprochen wurde.

ich habe nichts schriftliches, meine frage ist jetzt, habe ich dennoch 3 monate kündigungsfrist? Ich möchte ausziehen weil mein vermieter meint, entweder nager weg oder ...

Gegen Haustiere in Käfigen oder Aquarium kann der Vermieter kein Verbot aussprechen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

Habe leider selber nichts gefunden. Im mietvertrag steht das die allgemeinen kündigungsfristen gelten, aber nichts zu dem spezialfall das ich nichts schriftliches habe.

Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen. Und kürzer als eine Dreimonatsfrist ist nicht möglich. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ndlicher_v.htm

Danke schon mal im vorraus =)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist
Mit Zitat antworten