21.06.2011, 15:38
|
Erfahrener Benutzer
|
|
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
|
|
AW: befristeter mietvertrag ohne verlängerung- fristgerechte kündigung
Zitat:
Zitat von zimtstrudel
mein mietvertrag war auf ein jahr befristet. bis zum 01.12.10, mündlich wurde der mietvertrag verlängert ( ungefähr so: passt, von mir aus könnt ihr weiter hier wohnen)
Haben Sie denn überhaupt einen Mietvertrag schriftlich abgeschlossen? Wenn ja, dann würde mich interessieren, mit welchen Worten die Befristung ausgesprochen wurde.
ich habe nichts schriftliches, meine frage ist jetzt, habe ich dennoch 3 monate kündigungsfrist? Ich möchte ausziehen weil mein vermieter meint, entweder nager weg oder ...
Gegen Haustiere in Käfigen oder Aquarium kann der Vermieter kein Verbot aussprechen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm
Habe leider selber nichts gefunden. Im mietvertrag steht das die allgemeinen kündigungsfristen gelten, aber nichts zu dem spezialfall das ich nichts schriftliches habe.
Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen. Und kürzer als eine Dreimonatsfrist ist nicht möglich. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ndlicher_v.htm
Danke schon mal im vorraus =)
|
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist
|