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Alt 25.06.2011, 12:25
Kunderella Kunderella ist offline
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Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 1
Standard Einbau neuer Sanitäreinrichtung

Liebe Mietrechtsexperten,

hier im Forum konnte ich schon nachlesen, dass reine Optik bzw. das Alter keinen Grund darstellen, durch den der Vermieter verpflichtet wäre, die Sanitäreinrichtung austauschen zu lassen.


Wie sieht es denn aus, wenn sich aber das Waschbecken nicht mehr sauberhalten lässt (Beschichtung zerstört) und die Toilette trotz regelmäßiger und sehr gründlicher Reinigung sehr unangenehm riecht?

Mir wurde gesagt, dass liege an einer beschädigten bzw. porösen Beschichtung der Emaille / Keramik.


Zur Information: Unsere Sanitäranlagen stammen von 1989. Sie sehen ok aus, das mit dem Sauberhalten fiel natürlich erst nach Benutzung auf.
Mit regelmäßigem reinigen meine ich 3-4 Mal pro Woche sehr gründlich putzen und zwischendurch eigentlich tägliche Reinigung. Dies ist insbesndere erforderlich, da das Waschbecken trotz Ausspülen nach dem 1. Kontakt mit Wasser nach dem Putzen irgendwie dreckig aussieht (und ich bin eigentlich nicht sehr pingelig) und die Toilette trotz ausführlicher Reinigung irgendwie immer müffelt und das nicht wegzubekommen ist. Da habe ich gehört, dass der GEruch eben haften bliebe, wenn die OBerfläche zu porös ist.


In einem ersten Gespäch sagte der Vermieter er habe nicht vor, die Sachen in nächster Zeit auszutauschen.

Wenn ich es richtig sehe, ist er dazu auch nicht verpflichtet, oder?

Was kann ich ihm (Sinnvolles) vorschlagen?

Mit seiner Einwilligung selbst erneuern lassen und eine Ablöse bekommen falls wir ausziehen sollten?

Die Option es selbst erneuern zu lassen und dann die Sanitäreinrichtung mitzunehmen klingt für mich eher kostenintensiv und umständlich.


Danke für die HIlfe!



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