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Alt 25.06.2011, 14:24
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!

Zitat:
Zitat von Crola Beitrag anzeigen

Ich muß zugeben, wir haben die Kündigungsfrist nicht wirklich beachtet... wir haben mit einer 3-monatigen Frist gekündigt zu Ende September 2011.
Alle, die wir fragten (Laien), sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate.

Für Ihren sogenannten Altvertrag (weil er vor der Mietrechtsreform 2001 abgeschlossen wurde) gilt das aber nicht unbedingt. Hier kommt es darauf an, wie diese Verlängerungsklausel vereinbart wurde. Ist das eine individuelle Vereinbarung gewesen, oder wurden in dem Formularvertrag nur die Zeiten/Jahreszahlen eingetragen?

Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?

Dies kann Ihnen nur jemand sagen, der von Berufs wegen Rechtsauskünfte erteilen kann. Und zwar ein Anwalt, vorteilhaft einer für Mietrecht.

Falls ja: Wie steht es, wenn ich Nachmieter stelle, die das Haus so weitermieten würden?

Siehe obige Antwort.

Angenommen, ich finde Nachmieter, die das Haus so mieten würden, zu der Miete, die wir jetzt auch zahlen. Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will ... mehr Miete. Bei einer Mieterhöhung würden potentielle Nachmieter vielleicht abspringen... Wieviel dürfte er denn erhöhen und potentielle Nachmieter müssten es tolerieren?

Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vermerkt ist, muss ein Vermieter keine Nachmieter akzeptieren.

Noch ein kurzes weiteres Problem, aber zweitranging: Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben weiter: Ich möchte darauf hinweisen, daß neben der Miete auch die Kosten aus Grundsteuer sowie Gebäude- und Elementarschadenversicherung von Ihnen zu tragen sind. Ich übergebe Ihnen für die Jahre 2009-2011 eine Zusammenstellung dieser Kosten.
(rund 2400 Euro)
Dies hat er uns noch nie in Rechnung gestellt, ist das zulässig?

Hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Wenn dort z.B. die Zahlung der Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart ist, dann kann er diese Kosten ab 2010 erheben. Für die Jahre davor ist der Drops gelutscht.
Den wirklichen Rat, den Sie beherzigen sollten, wäre dieser: Termin beim Anwalt für Mietrecht machen und mitsamt Mietvertrag und den Schreiben des Vermieters in die Kanzlei. Eine andere Möglichkeit wäre, Sie scannen die Dokumente ein und wenden sich an einen Anwalt hier im Forum

http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html .

Die Dokumente können Sie dann bei Bedarf dem Anwalt übermitteln.
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