Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 06.07.2011, 04:59
pastafrass pastafrass ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 12
Standard Schaden Türzarge gemacht und nun?

Meinen Hunde haben an 2 Türzargen geknabbert.

Die Hundehaft zahlt nicht da die Türen 29 Jahre alt und Vorschäden da ( Blatt fällt aus Angel, Risse, Abplatzungen).

Jetz möchte er am besten 3( oder gar 4?) Türen gemacht haben damit das gleich aussieht. Kostenpunkt um die 2000 E.

Ich habe erfahren das er sich nen Abzug Alt gegen neu gefallen lassen muss, laut RA.

Stimmt das?

Was muss ich überhaupt zahlen? Ich wollte vielleicht etwas ( ist ja nur die Oberfläche) abschleifen ggf. spachteln und versiegeln.

GGF. dachte ich an einen kleinen Abschlag in Höhe des Schadens. Was denkt ihr wäre angemessen? Ca? Muss sagen das die Türen alle nicht dolle waren schon bei Einzug und wir auf unsere Kosten ca. 80 qm Laminat verlegt haben.
Kann man das irgendwie zu einer gütlichen Einigung bringen?

Er ist in finanzieller Not, glaube ich....

Tipps?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen