AW: Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel?
Mal als Laie :
Nen Teil ist nur quasi reoaratur. Spart man durch die neuen Fenster aber Energie bzw. hat vielleicht sonstige Wohnwertverbesserungen dadurch so kann der Teil entsprechend mit Abschreibungen umgelegt werden.
Nun dies muss aber der VM erstmal vorrechnen z.b anhand der zuerwartenden Einsparung an Heizkosten
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