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Alt 25.02.2009, 09:21
Roccus Roccus ist offline
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Vielleicht hilft da fürs Erste die Androhung einer Mietminderung weiter ?

Ein fehlender Telefon Anschluss in der Wohnung erlaubt eine Minderung um 5 %. (LG Berlin, Az. 64 S 53/98, aus: GE 1998, S. 1275)

Hier auf der Webseite steht auch:
Mieter haben ein Recht auf einen Telefonanschluss bzw. die Einwilligung des Vermieters, dass die Telekom einen Anschluss vornehmen kann. Sollte der Vermieter die Unterschrift der Einwilligungserklärung verweigern, so kann man sein Recht auf Anmelden eines Telefonanschlusses einklagen.

Geändert von Roccus (25.02.2009 um 09:24 Uhr)
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