Privates Türschloss
Vor 20 Jahren bin ich in die Wohnung eingezogen. Damals bekam ich nur 2 Schlüssel. Ich sprach den Vermieter an und fragte, ob ich ein eigenes Türschloss verwenden darf. Er sagte ok, zu zwei weiteren Mietern ebenfalls (vor Zeugen). Jetzt ist er verstorben, die Erben haben eine Wohnungsverwaltung beauftragt und dieser Verwalter verlangt, das Türschloss auszubauen und ein von ihm gestelltes Schloss zu verwenden (also es wird getauscht Haustür, Kellertür, Wohnungstür). Einen Generalschlüssel behält er. Ist das rechtens?
Viele Grüße
Burhan
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