Wie schon geschrieben wurde, wenn eine neue Schließanlage eingebaut wird (meist Garage, Müllraum, Keller, Haustür), macht die Verwaltung das auf eigene Kosten, wenn sie ihren Generalschlüssel verbummelt haben. Hat ein Mieter einen Schlüssel verloren, ist er haftbar zu machen.
Selbstverständlich können Sie ein privates Wohnungsschloss benutzen, grade wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vermieter/Verwalter einen Generalschlüssel besitzt.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...schluessel.htm
Ein Generalschlüssel widerspricht dem Urteil, dass der Vermieter ohne Willen den Mieters keine Zugangsmöglichkeit in dessen Abwesenheit zur Wohnung haben darf.
Bei mir reichte es, dass mein Anwalt der Verwaltung Klage ankündigte, sollte die Nutzung eines privaten Schlosses verweigert werden.