Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 12.07.2011, 10:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Thermenreparatur Vermietersache?

Oje?

1. Bitte lesen Sie den von mir verlinkten Beitrag einer Anwältin für Mietrecht. Dort ist doch ganz klar erklärt, wie diese Kleinreparaturklausel zu handhaben ist.

2. In Ihrem Mietvertrag steht doch deutlich, dass eine Einzelreparatur nur bis zu 75,- Euro kosten darf. Die Reparatur dieser Therme liegt aber bei 200,- Euro, also beträchlich über diesem Betrag. Und Teilbeträge muss der Mieter nicht bezahlen.

3. Vorausgesetzt Sie haben 3 Kleinreparaturen um die 75,- Euro im laufenden Jahr, käme jetzt noch eine vierte (70,- €) dazu (Gesamtsumme des Jahres wäre dann 295,- Euro) und Ihre Miete betrüge 250,- Euro, dann müssten Sie die letzte Reparatur nicht bezahlen.
Mit Zitat antworten