Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?
Hallo und Guten Tag
Ist es nach der jetzig gültigen Rechtsprechung gültig ?,
wenn im Wohnungs-Mietvertrag steht:
„Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malern.“
(Es ist der einzige Satz im Vertrag zu diesem Thema.)
Die Wohnung ist/war nicht tapeziert.
Die Wände waren beim Einzug vom Vormieter direkt auf den Putz weiß gemalert.
Welcher Paragraph ist anwendbar?
Danke vielmals
Grüße
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