AW: Sonderkündigungsrecht seitens Mieter?
Guten Tag Regenmacher und alle Anderen,
danke für die sehr nützlichen Hinweise.
Eine Frage habe ich noch, konnte nicht wirklich eine Antwort finden.
Kann ich meine unbefristet gemietete Wohnung nach § 554, Abs 3 kündigen, wenn der Vermieter die Ankündigungsfrist der energetischen Modernisierung nach §554, Abs 3 deutlich (hier nur 1 Woche vor Maßnahme) unterschritten
hat und ich nach §554, Abs 3 den Handwerkern den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert habe?
Vielen Dank
Lieschen
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