Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.02.2009, 15:47
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo vandebur.

Also generell ist eine Wohnung besenrein zu übergeben. Das heisst, wenn die Wohnung leergeräumt ist, sind die Räume durchzufegen, bzw. zu saugen. Je nach Mietdauer könnten natürlich weitere Arbeiten anfallen, wie Teppichreinigung oder Streichen der Wände. Da hier aber schienbar im Mietvertrag nichts geregelt ist sollte es mit der besenreinen Wohnung ausreichen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten