Hallo vandebur.
Also generell ist eine Wohnung besenrein zu übergeben. Das heisst, wenn die Wohnung leergeräumt ist, sind die Räume durchzufegen, bzw. zu saugen. Je nach Mietdauer könnten natürlich weitere Arbeiten anfallen, wie Teppichreinigung oder Streichen der Wände. Da hier aber schienbar im Mietvertrag nichts geregelt ist sollte es mit der besenreinen Wohnung ausreichen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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