Es gibt nur einen Grund für eine fristlose Kündigung, wenn das Mietverhältnis noch nicht gebonnen hat:
"Vor dem eigentlichen Einzug fristlos zu kündigen, ist per Gesetz auch vorgesehen. Dann, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist."
Weitere Gründe können Sie hier nachlesen:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter
Hier müssten Sie
prüfen, ob etwas auf Sie zutreffen könnte. Ansonsten bleibt Ihnen die doppelte Mietzahlung scheinbar nicht erspart!
Mietrecht Einfach