Hallo Alexander,
bei dieser Frage sollte eigentlich der Mietvertrag Aufschluss geben. Hier sollte geregelt sein, welche Reparaturen und Instandsetzungen der Mieter je nach Lauflänge des Mietverhältnisses zu übernehmen hat.
Bei einer Mietdauer von 15 Monaten dürfte dies aber eigentlich nicht allzu viel sein, da in dieser Zeit ja kaum Abnutzungserscheinungen auftreten können.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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