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Alt 20.07.2011, 15:00
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nebenkostenrückzahlung

Sollte der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten nicht innerhalb der Frist zugestellt haben, ist ein Nachzahlungsanspruch für den Vermieter verjährt.

Auf eine Erstattung haben Sie als Mieter meines Wissens nach 3 Jahre Anspruch nach Ablauf der Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung.


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