Auch ein Lungenkranker mit Hausstauballergie muss sich an die Kündigungsfristen halten, denn Ihre Krankheit ist ja nicht über Nacht gekommen und Sie hatten alle Zeit der Welt, sich eine andere Wohnung zu suchen.
Was Sie aber während Ihrer Mietzeit in der Wohnung einbauen geht Ihre Vermieter nichts an. Sie müssen nur beim Auszug den alten Zustand wiederherstellen. Nennt sich Rückbaupflicht:
http://www.haus-und-grund-muenchen.d...aupflicht.html