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Alt 31.07.2011, 09:37
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wasserschaden!!!- Was nun???

Zitat:
Wir haben bereits die Kündigung eingereicht (zum 1.8.)
Wann haben Sie gekündigt? Wenn Sie zum 01.08. gekündigt haben, hätte diese Kündigung spätestens am 04. Mai beim Vermieter sein müssen.

Zitat:
Doch wann müssten wir denn dann aus der Wohnung raus, wenn wir fristlos gekündigt haben?
Fristlos wird nicht klappen. Durch die Wasserflecken wird die Wohnung nicht unbewohnbar. Und so lange das nicht passiert beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate. Kündigung beweisbar bis zum 3. August beim Vermieter eingetroffen, Mietende der 31. Oktober.

Frühere Auszugtermine wären reine Kulanz des Vermieters.

Und sehr wichtig, Kündigungen auf Verdacht oder Vorrat sind nicht möglich, denn eine einmal ausgesprochene Kündigung kann man nicht rückgängig machen.
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