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Alt 31.07.2011, 10:50
BerlinMieter BerlinMieter ist offline
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Standard AW: Wasserschaden!!!- Was nun???

@ Regenmacher:

Also, wir haben die Kündigung am 29.07. eingereicht, also rechtzeitig vor dem 01.08.- Damit wir sicher am 01.11 raus können... Oder eben am 31. Oktober, wie Sie gesagt haben.
Die Kündigung, die bereits beim Vermieter vorliegt, ist eine ganz "normale" Kündigung, die Mängel sind also nicht in der Kündigung erwähnt. Wir hatten schon öfters kleinere Mängel in dieser Wohnung und wollten schon länger ausziehen...Als es dann begann von der Decke zu tropfen, war einfach der Moment da es endlich in die Tat umzusetzen.

Hätte ich denn das Recht für den letzten Monat und die nächsten drei Monate eine Mietminderung zu verlangen?

Danke für die schnelle Antwort.
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