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Alt 02.08.2011, 23:06
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Neue Wohnung noch nicht bezugsfertig

Hallo 2fast,

Sie haben richtig recherchiert:
Die Wohnung fristlos kündigen, wenn noch nicht bezugsfertig

Sie haben natürlich recht, dass das ganze nicht so einfach ist mit der alten Wohnung, da Sie nicht wissen, was mit dieser nun ist. Wenn Sie diese wirklich behalten wollen, dann suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter.

Erklären Sie die Situation und Ihr Recht zur fristlosen Kündigung der neuen Wohnung. Wenn die alte noch nicht weitervergeben wurde, besteht möglicherweise eine Chance. Ansonsten haben Sie natürlich nach der Kündigung keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.


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