Zum Thema Ruhezeiten:
Allgemein anerkannte Ruhezeiten sind von 22 Uhr bis 7 Uhr in den Wintermonaten (22 Uhr bis 6 Uhr in den Sommermonaten) und teilweise auch von 13 Uhr bis 15 Uhr am frühen Nachmittag.
Prüfen Sie Ihre Hausordnung doch einmal explizit auf diesen Punkt.
Mietrecht Einfach