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Alt 16.08.2011, 19:49
der-dummkopf der-dummkopf ist offline
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Standard AW: Individualvereinbarung

frage nur teilweise beantwort siehe elektrik. und wie schon gesagt mängel welche man bei der übergabe nicht sehen kann, weil diese verdeckt sind, kann man auch nicht als besichtiger zustand bezeichen. denn was man nicht sieht kann man auch nicht besichtigen.

nun zum bad

wenn ich es wirklich selber machen sollte komme ich mit dem mietvertrag in konflikt. Denn dort steht das bauliche Veränderungen nicht gestattet sind, außer sie werden vorher angemeldet und in Absprache mit den Vermieter und eines vom ihm bestimmten Unternehmen durchgeführt. Er ist dazu aber nicht verpflichtet.

Und eine Badentkernung ist eine bauliche Veränderung
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