Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 17.08.2011, 00:24
der-dummkopf der-dummkopf ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 12
Standard AW: "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

zu 1. die mieterhöhung um 20% ist nicht gerechtfertigt so lange er keine ordentliche Begründung vorlegt z.b. Moderniesrungsmassnahmen oder ähnliches oder wenn er die Miete an dem Mietspiegel anpassen will, gibt es wie du schreibt bei euch ja nicht.

also keine mieterhöhung

2. soweit ich weiß habe sie 2 bis 3 Monate Zeit ( sogenannte Überlegungsfrist ) der Mieterhöhung zuzustimmen oder diese abzulehnen. wenn sie ablehnen hat der Vermieter zwar das Recht bis zu 3 Monate nach Ende der Überlegungsfrist Klage einzureichen, aber ob er hier eine Chance hat bezweifele ich.

3. kommt drauf an was sie für einen Vermieter haben aber was schriftliches ist immer besser als etwas mündliches und soweit ich weiß zählen Instandhaltungen auch nicht als Moderniesierung und damit wäre auch keine Mieterhöhung möglich, da ein Vermieter zu Instandhaltung verpflichtet ist.

Und so wie es mir scheint versucht ihr Vermieter auch die Überlegungsfrist welche sie habe zu verkürzen oder gar ganz zu umgehen, denn ich weiß nicht ob die Frist mit Zugang und ihrer Kenntnisnahme der Mieterhöhung beginnt oder ob sie mit dem Datum des Briefes schon beginnt. Aber ich denke mal letzteres. Und somit wäre dies höchstwahrscheinlich auch ein Betrug aber da kann nur ein Anwalt weiterhelfen.

Desweiteren versucht ihr Vermieter sie unter Druck zu setzen und zu einer Unterschrift zu zwingen, was auch verboten ist.

Als Tipp bei einer Mieterhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Hoffe das ich damit helfen konnte. Meine Angaben sind aber ohne Gewähr.
Mit Zitat antworten