Ihr Vermieter dürfte ohne weitere Angaben zu machen, das 3 bis 4 fache einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung einbehalten. Den Rest der Kaution kann er bis 6 Monate nach Auszug für mögliche verdeckte Mängel an der Mietsache einbehalten. Hier finden Sie die entsprechen den §§:
Rückzahlung Mietkaution