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Alt 17.08.2011, 11:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietkaution wird einfach einbehalten vom Mieter

Ihr Vermieter dürfte ohne weitere Angaben zu machen, das 3 bis 4 fache einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung einbehalten. Den Rest der Kaution kann er bis 6 Monate nach Auszug für mögliche verdeckte Mängel an der Mietsache einbehalten. Hier finden Sie die entsprechen den §§:

Rückzahlung Mietkaution
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